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Sachverständigenbüro

✓ Öffentlich bestellter u. vereidigter Sachverständiger f. d.
    Installateur- u. Heizungsbauer-Handwerk (HWK Köln)


✓ Energieeffizienzexperte für die Förderprogramme des Bundes

✓ VDI-BTGA-ZVSHK-zertifizierter SV Trinkwasserhygiene

Worttrennung: Sach|ver|stand

Bedeutung: Genaue, zuverlässige Kenntnisse auf einem bestimmten Gebiet, die zu einer entsprechenden Tätigkeit, der Beurteilung, Einschätzung o. Ä. von etwas befähigen.

Voraussetzung: Öffentlich bestellt und vereidigt werden kann nur, wer über eine besondere Sachkunde verfügt und seine Vertrauenswürdigkeit, Unabhängigkeit und Objektivität nachweist.

Die Handwerkskammer bestellt und vereidigt Sachverständige zur Erstellung von unabhängigen und unparteiischen Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern und vom handwerksähnlichen Gewerbe. Um öffentlich bestellt und vereidigt zu werden müssen sich die Sachverständigen vor ihrer Bestellung einem aufwendigen Prüfungsverfahren unterziehen und zur Verlängerung ihrer Bestellung jährlich Fort- und Weiterbildungsseminare nachweisen. Die Bezeichnung „Öffentlich bestellt und vereidigt“ ist gesetzlich geschützt. Aufgabe des Gerichtsgutachters ist es, handwerklich-technische Fachfragen zu klären. Er kann aber auch als Privat- oder Schiedsgutachter im Auftrag von Privatpersonen tätig werden und dazu beitragen, Konflikt gütlich zu regeln.